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   OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 7 ME 179/06   

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https://dejure.org/2008,4076
OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 7 ME 179/06 (https://dejure.org/2008,4076)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.01.2008 - 7 ME 179/06 (https://dejure.org/2008,4076)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 7 ME 179/06 (https://dejure.org/2008,4076)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Fun-Games mit Weiterspielberechtigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6a S. 1 Buchst. a) SpielV; § 9 Abs. 2 SpielV; § 13 SpielV; § 14 SpielV; § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO
    Zulässigkeit von spielzeitverlängernden Berechtigungen durch Punktgewinne; Verbot der Ausweisung von Punktgewinnen durch § 6a der Spielverordnung (SpielV); Inaussichtstellen einer sonstigen Gewinnchance bei Möglichkeit der Teilnahme an einer Verlosung

  • Glücksspiel & Recht

    Fun Games und die neue SpielVO

  • Judicialis

    SpielV § 6a; ; SpielV § 9

  • vdai.de PDF

    Die Möglichkeit, durch gewonnene Punkte ein - unter Umständen unbegrenztes - Weiterspielen zu erreichen, ist gemäß § 6a S. 1 lit a SpielV verboten, weil sie die Begrenzung der Weiterspielberechtigung auf sechs Freispiele gemäß § 6 S: 3 SpielV umgeht.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SpielV § 6a; SpielV § 9
    Fun-Games mit Weiterspielberechtigung - Freispiele; Fun-Games; Punktgewinne; Weiterspielberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit von spielzeitverlängernden Berechtigungen durch Punktgewinne; Verbot der Ausweisung von Punktgewinnen durch § 6a der Spielverordnung (SpielV); Inaussichtstellen einer sonstigen Gewinnchance bei Möglichkeit der Teilnahme an einer Verlosung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Fun-Games mit Punkten zum Weiterspielen rechtswidrig

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    §§ 6a, 9 SpielV
    Unzulässigkeit von Punktgewinnen und TV-Glücksrad

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Fun-Games mit Punkten zum Weiterspielen rechtswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 460
  • GewArch 2008, 214
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05

    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 7 ME 179/06
    Aus den Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 23.11.2005, - 6 C 8.05 -, DVBl. 2006, 519) zu "weiteren Spielen" kann schon deshalb nicht auf eine einschränkende Auslegung des § 6 a SpielV geschlossen werden, weil diese Entscheidung zur alten Rechtslage ergangen ist und der Verordnungsgeber bewusst über diese Rechtsprechung hinausgegangen ist.

    Soweit sich das Verwaltungsgericht München bei der (vom Antragsteller mitgeteilten) Auslegung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (v. 23.11.2005, - 6 C 8.05 -, a.a.O) stützt, bezieht sich dieses auf eine andere Rechtslage (vgl. oben unter 1. am Ende).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 4 B 1552/06

    Verbot des Aufstellens von Spielgeräten mit der Funktion der Berechtigungen zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 7 ME 179/06
    Zulässig ist unter den näher bezeichneten Voraussetzungen des § 6 a S. 3 SpielV allein der Gewinn von maximal sechs Freispielen (vgl. OVG N-W, Beschl. v. 26.02.2007 - 4 B 1552/06 -, NVwZ-RR 2007, 390).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 6 S 773/07

    Verbot von Spielgeräten - Fun-Games - mit "Highscore"-Konto

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 7 ME 179/06
    Die Gelegenheit, unbegrenzt weiterspielen zu können, ist geeignet, den Spieltrieb eines Spielers für überlange Zeit zu wecken (so auch HessVGH, a.a.O., S. 1742; ebenso VGH B-W, Beschl. v. 11.10.2007 - 6 S 773/07 -, juris).
  • VGH Hessen, 16.01.2007 - 8 TG 1753/06

    Zur Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für die Durchführung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 7 ME 179/06
    Diese Vorschrift setzt nicht voraus, dass Weiterspielberechtigungen in Token oder aufladbaren Speicherchips etc. verkörpert oder/und dass erspielte und auf einer Anzeige festgehaltene Punkte über eine technische Einrichtung des Spielgerätes selbst in Gewinne umgewandelt und ausgegeben werden (vgl. HessVGH, Beschl. v. 16.01.2007 - 8 TG 1753/06 -, NJOZ 2007, 1735 (1741) = GewArch 2007, 290).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2006 - 4 B 1019/06

    Schließung einer Spielhalle aufgrund der Ausübung von sog. Jackpot-Verlosungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 7 ME 179/06
    Mit dieser Zielsetzung unterscheidet sich das Angebot eines TV-Glücksrades in einer Spielhalle von ähnlichen Verlosungen, wie sie andere Kaufleute gelegentlich - weder täglich noch beschränkt auf Inhaber einer Kundenkarte - bieten (wie hier auch OVG N-W, Beschl. v. 18.12.2006 - 4 B 1019/06 -, GewArch 2007, 288).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2007 - 4 B 2757/06

    Einordnung von Spielgeräten als solche mit Gewinnmöglichkeit aufgrund ihrer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 7 ME 179/06
    Aus dem vom Antragsteller angeführten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 03. April 2007 (- 4 B 2757/06 -, NVwZ-RR 2007, 522 = GewArch 2007, 386) kann er bereits deshalb nichts herleiten, weil es bei den dort behandelten Geräten nicht um Punkte ging, die zum Weiterspielen berechtigen, sondern allein um mit dem Spiel zu erzielende "Highscore"-Punkte.
  • VG München, 09.05.2006 - M 16 S 06.1579

    Vergünstigungsverbot des § 9 SpielVO nicht umfassend

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 7 ME 179/06
    Der vom Antragsteller angeführte Beschluss des Verwaltungsgerichts München (v. 09.05.2006 - M 16 S 06.1579 -, juris (LS)) überzeugt schon deshalb nicht, weil § 9 Abs. 2 SpielV nicht zuletzt nach der mit dieser Vorschrift verfolgten Zielsetzung keinen Anhaltspunkt für eine Differenzierung unter den Gesichtspunkten vor, nach oder statt eines Spiels an einem Spielgerät bietet.
  • OVG Niedersachsen, 06.11.2009 - 7 LA 79/09

    Vereinbarkeit der Ausgabe von Testcoupons in Zeitungsannoncen für Freispiele an

    Der Senat weist darauf hin, dass er bereits mit Beschluss vom 10. Januar 2008 (- 7 ME 179/06 -, GewArch 2008, 214 = NVwZ-RR 2008, 460) die kostenlose Nutzung eines sog. TV-Glücksrads als Inaussichtstellen einer sonstigen Gewinnchance i.S.d. § 9 Abs. 2 SpielV angesehen und sich in diesem Zusammenhang auch mit dem von der Klägerin angeführten Beschluss des Bayrischen Verwaltungsgerichts München (v. 09.05.2006 - M 16 S 06.1579 -) auseinandergesetzt hat.

    Der Senat hat sich schon mehrfach zu § 9 Abs. 2 SpielV geäußert (neben dem angeführten Beschl. v. 10.01.2008 - 7 ME 179/06 - vgl. auch Beschl. v. 14.07.2006 - 7 ME 127/06 -, GewArch 2006, 434 mit dem Hinweis, dass der Beschl. BayVG München v. 09.05.2006 - M 16 S 06.1579 - zu § 9 Abs. 1 SpielV ergangen ist und sich zu dem hier als Rechtsgrundlage herangezogenen § 9 Abs. 2 SpielV nicht äußert, sowie Beschl. v. 12.01.2007 - 7 ME 150/06 - mit Ausführungen zu Art. 12 GG), so dass die hier aufgeworfene Fragestellung ohne weiteres zu beantworten ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 1 N 51.10

    Zulassungsbegehren; Ordnungsverfügung; Entfernung von Spielgeräten; Fun Games;

    Ein Spielgerät, dass solche Spielmöglichkeit eröffnet, verstößt bereits gegen § 6 a Satz 1 Buchstabe a und Satz 2 SpielV, weil damit als Gewinn Berechtigungen zum Weiterspielen angeboten und getätigte Einsätze, wenn auch vermittelt durch ein Punktekonto, zurückgewährt werden; Aufstellung und Betrieb sind daher verboten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2007 - 6 B 13.07 - GewArch 2007, 425; HessVGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 8 TG 1753/06 - GewArch 2007, 290; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2007 - 4 B 1552/06 - NVwZ-RR 2007, 390; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 6 S 773/07 - NVwZ-RR 2008, 461; SächsOVG, Beschluss vom 8. November 2007 - 3 BS 291/06 - ZfWG 2008, 46; NdsOVG, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 7 ME 179/06 - GewArch 2008, 214).
  • VG Ansbach, 28.08.2008 - AN 4 K 07.03530

    Fun Games; Unterhaltungsspielgeräte, Typ "Magic Games" bzw. "Magic Games II";

    Im Übrigen verweist das erkennende Verwaltungsgericht auch auf die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 2007 (Az. 6 S 773/07, Juris), des Hessischen VGH, Beschluss vom 16.1.2007 (Az. 8 TG 1753/06, GewArch 2007, 290, Juris) sowie des OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.1.2008 (Az. 7 ME 179/06, GewArch 2008, 214, Juris), die ebenfalls dem engen spielrechtlichen Gewinnbegriff, wie er vom OVG Nordrhein-Westfalen in seinem oben genannten Beschluss vom 3. April 2007 vertreten worden ist, nicht folgen.
  • LG Frankenthal, 29.12.2011 - 2 HKO 48/11

    Anspruch auf Unterlassung des Betriebs einer Spielhalle mit sog.

    Die Regelungen des § 6a SpielV im Einzelnen sind daran orientiert, welche Spielabläufe vom Spieler als "Gewinn empfunden" werden, einen "ausgesprochen starken Spielanreiz" und/oder eine "besonders gefährliche Bindung an ein bestimmtes Gerät" bewirken und/oder ob der Spieleinsatz noch in einem so angemessenen Verhältnis zur Anzahl möglicher Freispiele steht, dass dies über ein bloßes Unterhaltungsspielgerät nicht hinausgeht (VGH Kassel NJOZ 2007, 1735; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2008, 460 ).
  • VG Gelsenkirchen, 09.07.2008 - 7 K 1331/07

    Spielhalle, Spielgerät, Fun Game, Weiterspielberechtigung, Punktgewinn, Punkt,

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2007 - 4 B 1552/06 -, NVwZ-RR 07, 390; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. November 2007 - 3 BS 291/06 -, juris; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 7 ME 179/06 -, GewArch 2008, 214.
  • VG Gelsenkirchen, 09.07.2008 - 7 K 2114/07

    Spielhalle, Spielgerät, Fun Game, Weiterspielberechtigung, Punktgewinn, Punkt,

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2007 - 4 B 1552/06 -, NVwZ-RR 07, 390; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. November 2007 - 3 BS 291/06 -, juris; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 7 ME 179/06 -, GewArch 2008, 214.
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